Fördermöglichkeit
Bildungsprämie (bundesweit)
Höhe der Zuschüsse:
50% der Weiterbildungskosten, max 500,00 €
Was wird gefördert?
Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind.
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht
übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro)
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union gefördert.
